Manchmal ist es nicht leicht sich an Unterstützung zu wenden. Um Ihnen einige Berührungsängste zu nehmen, finden Sie eine kleine Auflistung häufig gestellter Fragen. Sollten Sie dennoch unsicher sein, ob eine Therapie das richtige für Sie ist, kontaktieren Sie mich gerne.
Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie
Seit 1993 können zuständige Aufsichts- und Genehmigungsbehören, meist Gesundheitsämter, eine Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, nach dem Heilpraktikergesetz (HPG) erteilen.
Die Ausbildung zum Heilpraktiker für Psychotherapie unterliegt leider keinen gesetzlichen Regelungen und ist dementsprechend von qualitativen Unterschieden geprägt. Ein Heilpraktiker für Psychotherapie sollte um eine seriöse Behandlung durchführen zu können aber über folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Die amtsärztliche Überprüfung setzt sich in den meisten Bundesländern aus einem schriftlichen Teil bestehend aus Multiple-Choice Fragen, sowie einer mündlichen Einzelüberprüfung, die zwischen 30 – 45 Minuten dauert und von drei Prüfern gehalten wird, zusammen.
Die Prüfung soll sicherstellen, dass der Kandidat ausreichend Kenntnisse in der Psychopathologie, der Diagnostik und den Behandlungsmöglichkeiten psychischer Erkrankungen sowie entsprechende Fähigkeiten in der psychotherapeutischen Behandlung besitzt. Ebenfalls entscheidend ist, dass der Kandidat sich der Grenzen seiner heilkundlichen Tätigkeit vor allem gegenüber Ärzten, Psychologischen Psychotherapeuten und Heilpraktikern mit unbeschränkter Zulassung, bewusst ist.
Welche Störungen werden nicht behandelt?
Grundsätzlich darf der Heilpraktiker für Psychotherapie nicht alle psychischen Erkrankungen behandeln. Er darf lediglich einige psychogene Störungen, also Störungen die durch Persönlichkeitseigenschaften, Verhaltensweisen, biografische Faktoren und als Reaktion der Psyche auf belastende Lebensumstände verursacht sind, behandeln. Nicht behandeln darf er psychische Erkrankungen exogener und auch endogener Natur. Bei den exogenen Störungen liegt der Befund einer organischen Störung vor, die primär das Gehirn betrifft oder durch körperliche Erkrankung sekundär die Funktionen des Gehirns beeinträchtigt, beispielsweise bei der Demenz. Unter die endogenen Störungen fallen Schizophrenien, manisch-depressive Erkrankungen, schizoaffektive oder wahnhafte Erkrankungen, also alle Erkrankungen die durch den Verlust des Realitätsbezuges gekennzeichnet sind und / oder medikamentös behandelt werden müssen.
Sollte sich im Erstgespräch oder im weiteren Therapieverlauf der Verdacht einer solchen Diagnose stellen, kann die Therapie nicht von mir übernommen werden.
Worum handelt es sich bei einer Bestellpraxis.
Bei meiner Bestellpraxis erfolgt die Behandlung, wie in beispielsweise in einer Arztpraxis üblich, nach Terminvergabe. In meiner psychotherapeutischen Heilpraktikerpraxis werden die Termine allerdings so vergeben, dass der Wartebereich nicht bzw. nur kurzfristig aber niemals von mehreren Klienten genutzt werden muss, da diese sich nicht begegnen sollen. Dies gewährleistet stets die volle Diskretion für den Klienten.
Ablauf der Therapie
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und dauert bis zu 90 Minuten. In diesem Gespräch können Sie mir Ihr Anliegen schildern und wir schauen ob und wie sich eine gemeinsame Zusammenarbeit bestmöglich für Sie gestalten lässt. Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos.
Wie viele Therapiesitzungen werden benötigt?
Die Anzahl der benötigten Therapiesitzungen orientiert sich immer an der persönlichen Situation des Klienten. In der Regel ist es sinnvoll Termine im Abstand von ein bis zwei Wochen zu vereinbaren. Sollten Sie eine längere Begleitung wünschen, können die Termine auch in einem größeren zeitlichen Abstand vereinbart werden.
Kurzfristige Terminabsagen?
Sollten Sie Ihren Termin verschieben oder absagen müssen, möchte ich Sie bitten dies mindestens 24 Stunden vorher zu tun, da ich mir – sollte dies nicht der Fall sein – erlaube, Ihnen 50% des Therapiesatzes in Rechnung zu stellen.
Kosten der Therapie
Übernahme der Kosten durch die Krankenver-sicherung
Die Kosten für die genannten Leistungen sind von ihnen privat zu tragen. Sofern Sie privat versichert sind oder über eine Zusatzversicherung verfügen können Sie Kontakt mit Ihrer Krankenkasse aufnehmen und mit dieser klären, ob ein Teil der Kosten für Sie übernommen wird.
Die Vorteile für Selbstzahler
Voraussetzungen für die Therapie
Um den bestmöglichen Behandlungserfolg zu gewährleisten sollten bestimme Voraussetzungen, wie die Veränderungsbereitschaft, die Fähigkeit zur Selbstreflektion, auf Seiten des Klienten gegeben sein.
Was ist wenn der Behandlungserfolg ausbleibt?
Wenn der erwartete Behandlungserfolg ausbleibt, sollte dies offen in der Therapiestunde behandelt und ein möglicher Wechsel zu einem anderen Therapeuten und einem anderen Therapieverfahren thematisiert werden.
Unterliegt der Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie der Schweigepflicht?
Der Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie unterliegt laut seiner Berufsordnung der Schweigepflicht, von der nur der volljährige Patient selbst ihn entbinden kann. Anders als bei den Katalogberufen unterliegt die Schweigepflicht des Heilpraktikers allerdings Einschränkungen, bspw. bei meldepflichtigen Krankheiten, Verhütungen von Straftaten, dem Schutz von Rechtsgut oder auch bei Gericht. Bei Minderjährigen Patienten gilt die Schweigepflicht nicht gegenüber des gesetzlichen Vertreters.
Kann die Therapiesitzung auch online erfolgen?
Die Therapiesitzung kann gerne, sofern ein persönlicher Erstkontakt stattgefunden hat, auch online erfolgen, sollte Ihnen der Besuch in meiner Praxis nicht möglich sein. Die Sitzung erfolgt dann zu normalen Bedingungen über eine Plattform. Hierfür erhalten sie nach der Terminvergabe einen Link, über den sie sich in die Sitzung einwählen können. Voraussetzung hierfür ist jedoch der Zugang zu einem PC oder mobilen Endgerät mit Kamera und stabiler Internetverbindung in einem geschützten Raum.
© 2025 Praxis Rozema I Psychotherapie nach Heilpraktikergesetz
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